- Bargeschäft
- Bar|ge|schäft
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Bargeschäft — Bar|ge|schäft 〈n. 11〉 Geschäft gegen Bargeld * * * Bar|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.): Geschäft, bei dem alles sofort bar bezahlt wird. * * * Bar|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.): Geschäft, bei dem alles sofort bar bezahlt wird … Universal-Lexikon
Debitor — ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für den Schuldner von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dabei handelt es sich um Lieferantenkredite oder sonstige Warenkredite aus der Geschäftsverbindung mit Kreditoren. Komplementärbegriff… … Deutsch Wikipedia
Kassageschäft — Kạs|sa|ge|schäft 〈n. 11〉 Börsengeschäft, bei dem Lieferung u. Zahlung dem Geschäftsabschluss unmittelbar folgen * * * Kạs|sa|ge|schäft, das: 1. (Börsenw.) ↑ Abschluss (4 b) an der Börse, der sofort od. kurzfristig erfüllt werden muss. 2.… … Universal-Lexikon
Stellvertretung — Stẹll|ver|tre|tung 〈f. 20〉 Vertretung eines anderen, Handlung im Namen eines anderen * * * Stẹll|ver|tre|tung, die: Vertretung eines anderen; das Handeln im Namen eines anderen. * * * Stellvertretung, Vertretung, bürgerliches Recht: das… … Universal-Lexikon
Barkauf — übliche Form des Kaufs, wobei der Kaufpreis Zug um Zug gegen Übereignung der Kaufsache zu zahlen ist. Vgl. auch ⇡ Bargeschäft, ⇡ Handkauf … Lexikon der Economics